Partitur. (Musik) Ein geschriebenes Tonstck, in dem alle dazu gehrige Stimmen, jede auf ihrem besonderen System, mit ihrem Schlssel bezeichnet, unter einander stehen. Die Partitur wird einem ausgeschriebenen Stck entgegengesetzt, in welchem jede Stimme, blos zum Gebrauch derer, die sie vorzutragen haben, besonders und allein gesetzt ist. Die Partitur wird so geschrieben, dass von unten auf die Liniensysteme in der Ordnung bereinanderfolgen, in welcher sie in dem allgemeinen System der Tne stehen. Der Deutlichkeit halber mssen die Stimmen so geschrieben sein, dass nicht nur ganze Takte, sondern auch die Hauptteile derselben durch alle Stimmen senkelrecht aufeinandertreffen. Wenn das Tonstck so geschrieben ist, so lsst sich darin alles mit einem Blick bersehen und ein Kenner kann, ohne es gehrt zu haben, von seinem Wert urteilen, welches bei einem ausgeschriebenen Stck sehr mhesam wre. Bei der Auffhrung des Stcks muss der Kapellmeister, Konzertmeister oder wer sonst an seiner Stelle der Auffhrung vorsteht, die Partitur vor sich haben, damit er sogleich jeden Fehler, in welcher Stimme er begangen wird, bemerken und so viel mglich dem weiteren Einreien desselben zuvorkommen knne. Bloe Liebhaber oder ausfhrende Virtuosen, die Tonstcke zum Auffhren besitzen, mssen sie ausgeschrieben; Tonsetzer aber, die sie zum Studieren brauchen, in Partitur haben.