Dreizehntes Kapitel.
[Freundschaft in Staat und Familie]


Gem einer jeden Staatsverfassung gibt es nun eine entsprechende Freundschaft, weil auch ein Recht; beim Knig gegenber seinen Untertanen jene, die auf berwiegendem Wohltun beruht. Der Knig ist der Wohltter seiner Untertanen, wenn anders er in edler Gesinnung fr sie sorgt, dass es ihnen wohl ergehe, wie ein Hirt fr seine Schafe. Darum hat auch Homer den Agamemnon einen Hirten der Vlker genannt. Dieser Art ist auch die vterliche Freundschaft, nur dass sie sich von der kniglichen durch die Gre der Wohltaten unterscheidet. Denn dem Vater danken die Kinder das Dasein, das als das Grte gilt, die Ernhrung und Erziehung. Das gleiche Verdienst schreibt man den Vorfahren zu, und es ist die Natur selbst, die dem Vater die Herrschaft ber die Kinder, den Vorfahren die ber die Nachkommen und dem Knige die ber die Untertanen zuweist. Diese Freundschaften beruhen auf berlegenheit, daher werden auch die Eltern geehrt. Und deshalb ist auch das Recht unter solchen Freunden nicht dasselbe, sondern es bestimmt sich nach Verhltnis und Wrdigkeit, weil gleiches von der Freundschaft gilt. Die Freundschaft ferner des Mannes mit der Frau ist dieselbe wie die in der Aristokratie. Sie richtet sich nach den Vorzgen jedes Teils und gesteht dem Besseren das grere Gut zu, und doch jedem das Gebhrende; und gleiches gilt von dem Rechte. Die Freundschaft zwischen Brdern aber gleicht der zwischen Hetren, d. h. gemeinsam erzogenen Genossen. Denn sie sind einander gleich an Stellung und Alter, und die so sind, stimmen auch meistens in Gemtsanlage und Charakter berein. Mit ihr kann daher die Freundschaft verglichen werden, der man in der Timokratie begegnet. Denn die Brger eines Verfassungsstaates beanspruchen gleiches Recht und gleichen Wert; somit ist die Herrschaft gleichmig unter sie verteilt, und danach gestaltet sich denn auch ihre Freundschaft.

In den Auswchsen oder Ausartungen dieser Staatsformen aber findet sich wie nur wenig Recht und Gerechtigkeit, so auch nur wenig Freundschaft, am wenigsten in der rgsten, der Tyrannis; in ihr trifft man wenig oder gar keine Freundschaft an; denn wo Herrscher und Beherrschter nichts gemeinsam haben, da ist, weil kein Recht, auch keine Freundschaft, sondern nur ein Verhltnis wie das des Werkmeisters zu seinem Werkzeuge, der Seele zum Leibe und des Herrn zum Sklaven. (1161b) Denn all dies ist zwar Gegenstand der Frsorge fr den, der es zu seinem Dienste verwendet, aber ein Freundschaftsverhltnis gibt es zum Leblosen so wenig wie ein Rechtsverhltnis. Aber auch nicht zu einem Pferd oder Ochs, oder zu einem Sklaven, insofern als er Sklave ist. Denn hier fehlt jedes Gemeinsame: der Sklave ist ein beseeltes Werkzeug, wie das Werkzeug ein unbeseelter Sklave. Sofern er also Sklave ist, ist keine Freundschaft mit ihm mglich, wohl aber sofern er Mensch ist. Denn jeder Mensch, kann man sagen, steht im Rechtsverhltnis zu jedem Menschen, der Gesetz und Vertrag mit ihm gemeinsam haben kann, und damit ist auch die Mglichkeit eines Freundschaftsbandes gegeben, insofern der Sklave ein Mensch ist. Auch in der Tyrannis ist also Freundschaft und Recht nur wenig zu finden, in der Demokratie aber noch am meisten. Denn wo man sich gleich steht, hat man vieles gemeinsam.


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Seite zuletzt aktualisiert: 16.10.2006 
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