Ein Mühlviertler (27) musste nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Linz gegen eine Diversion nun doch wegen Verstoßes gegen das NS-Verbot auf der Anklagebank Platz nehmen. Ihm konnten mindestens 71 Fälle von Nazi-Propaganda nachgewiesen werden. Das vom Schwurgericht ausgesprochene Urteil wird künftig auch in seinem Strafregister-Auszug aufscheinen.
Der 27-jährige Mühlviertler hatte sich im Dezember 2025 noch darüber gefreut, dank eines Diversionsangebotes (3500 Euro Geldstrafe) mehr als glimpflich davongekommen zu sein. Denn auf die Weise wäre das Strafregister des aus Sankt Martin im Mühlkreis stammenden Schichtarbeiters weiterhin blütenweiß geblieben.
Doch das mehr als großzügige Angebot des Landesgerichts Linz hatte massive Proteste des Mauthausen Komitees und des Netzwerks gegen Rechtsextremismus zur Folge. Und auch die Staatsanwaltschaft wollte ein derart billiges Davonkommen nicht widerspruchslos hinnehmen.
71 Posts mit NS-Propaganda
Der Arbeiter soll zwischen April und Ende November 2024 mindestens 71 Posts, Bilder und Videos mit NS-Propaganda an einen größeren Personenkreis geschickt haben, er soll Adolf Hitler glorifiziert und die systematische Tötung von Juden befürwortet haben.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Diversion Beschwerde ein. Dieser gab auch das Oberlandesgericht Linz recht – der Drei-Richter-Senat erkannte beim 27-Jährigen eine schwere Schuld: Dessen Sympathie für den Nationalsozialismus sei bei dem Mann eindeutig erkennbar.
Staatanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit
Aus generalpräventiven Gründen musste sich der Mühlviertler daher am Freitag vor einem Schwurgericht wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz (§ 3g) verantworten. Am späten Nachmittag fiel dann das – noch nicht rechtskräftige – Urteil: Sieben Monate bedingt. Der 27-Jährige nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft erbat sich aber Bedenkzeit.
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