
Zehntes Kapitel.
[Tugend, Gewhnung, Gesetze und
die Kunst der Gesetzgebung]
Wir haben also nunmehr hierber und ber die Tugenden, sowie auch ber die Freundschaft und die Lust das Ntige im Umrisse beigebracht. Sind wir demnach jetzt mit unserem Vorhaben am Ziele, oder ist nicht der Satz richtig, dass beim Handeln das Ziel nicht darin liegt, das einzelne zu erforschen und zu erkennen, sondern vielmehr darin, es zu tun? (1179b) So ist es denn auch bei der Tugend mit dem Wissen nicht genug, sondern man mu darnach streben, sie zu haben und zu ben oder sonst den Weg einzuschlagen, auf dem wir gute Menschen werden knnen.
Wren nun Reden hinreichend, um vortreffliche Menschen zu bilden, so wrden sie nach Theognis vielen und groen Lohn einbringen, und man mte sie sich verschaffen. Nun aber scheints knnen dieselben zwar fr Jnglinge von edeler Gemtsart ein Sporn und Antrieb werden und einen vornehmen und wahrhaft fr das Schne eingenommenen Charakter an die Tugend fesseln, aber sie vermgen nicht die Menge fr das Schne und Gute zu gewinnen. Denn die Menge lt sich ihrer Natur gem nicht durch sittliche Scheu, sondern durch die Furcht bestimmen und enthlt sich des Schlechten, nicht weil es schimpflich ist, sondern weil darauf Strafe steht. Da sie der Leidenschaft nachlebt, trachtet sie nach den ihrem Geschmack entsprechenden Genssen und nach dem, was dieselben verschaffen kann, und flieht die entgegengesetzten Arten der Unlust. Von dem sittlich Schnen aber und der wahren Freude hat sie nicht einmal einen Begriff, da sie es nicht gekostet hat. Welche Rede sollte nun solche Menschen bekehren? Es ist ja nicht mglich oder doch sehr schwer, durch das Wort alt eingewurzelte Gewohnheiten abzustellen. Wir mssen also wohl zufrieden sein, wenn wir beim Vorhandensein alles dessen, wodurch wir nach allgemeiner Ansicht sittliche Menschen werden, die Tugend erlangen.
Tugendhaft wird man aber nach einer Meinung von Natur, nach einer anderen durch Gewhnung und nach einer dritten durch Lehre. Als Naturanlage steht die Tugend offenbar nicht bei uns, sondern ist dank gewissen gttlichen Ursachen das Teil der wahrhaft Glcklichen. Wort und Lehre aber haben nicht bei Allen hinlngliche Kraft, sondern die Seele des Hrers mu wie die zur Aufnahme des Samens bestimmte Erde durch Gewhnung vorbereitet sein, um recht zu lieben und zu hassen. Denn es wrde einer auf das warnende Wort nicht hren, ja, es nicht einmal verstehen, wenn er der Leidenschaft nachlebt; und wie ist es dann mglich, ihn durch Worte anderen Sinnes zu machen? berhaupt kann man sagen, dass gegen die Leidenschaft das Wort nichts ausrichtet, sondern nur die Gewalt. Demnach mu ein der Tugend verwandter Sinn, der das sittlich Schne liebt und das Hliche verabscheut, schon in gewisser Weise vorhanden sein.
Nun ist es aber schwer, von Jugend auf die rechte sittliche Anleitung zu erhalten, wenn man nicht unter entsprechenden Gesetzen erzogen wird. Denn mig und abgehrtet zu leben, ist nicht nach dem Geschmack der Menge, und am wenigsten nach dem Geschmack der Jugend. Daher mu deren Erziehung und Beschftigung durch Gesetze geregelt werden. Denn was einem zur Gewohnheit geworden ist, macht einem hernach keine Beschwerde mehr.
(1180a) Vielleicht gengt es aber nicht, in der Jugend die rechte Zucht und Sorge zu erfahren, sondern da man auch als Mann die guten Gewohnheiten und Bestrebungen beibehalten mu, so werden wir auch hiefr und somit berhaupt fr das ganze Leben der Gesetze bedrfen. Denn in der Mehrzahl fgen sich die Menschen mehr dem Zwange als dem Worte und mehr der Strafe als dem Gebot der Pflicht. Ebendarum sind auch einige der Ansicht, die Gesetzgeber mten zwar durch Berufung auf den Wert des Guten zur Tugend ermahnen und antreiben, da dieses Motiv bei denen, die durch Gewhnung schon zum Guten geneigt wren, seine Wirkung nicht verfehlen werde; allein den Ungehorsamen und den gemeineren Naturen mten sie Zchtigungen und andere Strafen auferlegen und die Unheilbaren gnzlich beseitigen. Denn der sittliche Mensch, der fr das Edele lebe, werde dem Worte gehorchen, der unsittliche aber, der nach der Lust trachte, werde durch Schmerz gebndigt, wie ein Tier im Joch. Daher verlangt man auch eine solche Beschaffenheit der Strafen, dass sie der Lust, die einer liebt, am meisten entgegengesetzt sind.
Wenn aber nun wie gesagt wer tugendhaft werden soll, gut erzogen und gewhnt sein und sodann edlen Bestrebungen leben mu und schlechtes weder unfreiwillig noch freiwillig tun darf, so drfte das wohl in der Weise ermglicht werden, dass man nach einer gewissen Vernunft und rechten Ordnung lebt, der zugleich ntigende Kraft beiwohnt. Der vterlichen Anordnung steht Gewalt und Zwang in solcher Weise nicht zu und berhaupt nicht dem Willen eines einzelnen Menschen, wenn er nicht Knig ist oder sonst eine hnliche Stellung einnimmt. Dagegen hat das Gesetz zwingende Kraft und ist zugleich eine Rede, die von einer Einsicht und Vernunft ausgeht. Und, auf Menschen, die unsern Neigungen entgegentreten, wirft man, auch wenn sie Recht daran tun, einen Ha; das Gesetz dagegen, wenn es das Rechte befiehlt, ist keinem Hasse ausgesetzt.
Nun hat aber wohl nur im Staate der Lazedmonier und in wenigen anderen der Gesetzgeber fr die Erziehung und Lehre der Staatsangehrigen Sorge getragen; in den meisten Staaten dagegen ist dieser Punkt ganz auer acht geblieben, und jeder lebt, wie er will, und richtet nach Zyklopenweise ber Weib und Kind. Das Beste wre demnach, wenn eine richtige Frsorge vom Staate ausginge und verwirklicht werden knnte. Wo aber der Staat sich darum nicht bekmmert, da liegt es dem Einzelnen ob, seinen Kindern und Freunden zur Erwerbung der Tugend behilflich zu sein oder dies sich doch zum Zweck zu setzen. Nach dem Gesagten wird man das aber dann am besten vermgen, wenn man sich die Fhigkeit erwirbt, Gesetze zu geben.
Denn, die Frsorge fr das gemeine Wesen vollzieht sich bekanntlich durch Gesetze, gute Frsorge aber durch die guten Gesetze. (1180b) Ob dieselben aber geschrieben oder ungeschrieben sind, kann keinen Unterschied machen, auch nicht, ob einer oder viele nach ihnen erzogen werden sollen, ebensowenig wie das in der Musik, der Gymnastik und den anderen Fchern einen Unterschied macht. Denn wie in den Staatsgemeinden Gesetz und Herkommen, so machen in Haus und Familie das Wort des Vaters und die von ihm eingefhrten Gewohnheiten ihren Einflu geltend, ja, sie tun es noch in hherem Grade, weil der Vater mit den Kindern verwandt und ihr Wohltter ist. Denn so haben ihn die Kinder von vornherein von Natur lieb und folgen ihm gern.
Ferner, die Einzelerziehung ist von der gemeinsamen verschieden, wie dieser Unterschied des Besonderen und des Allgemeinen ja auch in der Heilkunst hervortritt. Dem Fieberkranken ist im allgemeinen Ruhe und Fasten zutrglich, in einem einzelnen Falle aber vielleicht nicht; auch der Lehrer im Faustkampf hlt nicht alle zu den nmlichen bungen an. Darum drfte das einzelne sorgfltiger behandelt werden, wenn ihm eine eigene Frsorge zu teil wird: dann erhlt der einzelne eher was ihm frommt. Jedoch wird die Sorge fr das einzelne beim Arzt, beim Fechtmeister und dem Vertreter jedes anderen Faches am vollkommensten sein, wenn er das Allgemeine kennt, und wei, was sich fr alle oder eine bestimmte Klasse gehrt. Denn als Gegenstand der Wissenschaften gilt das Allgemeine, und das ist es auch. Es mag ja gewi nichts hindern, dass man einen einzelnen Fall auch ohne Wissenschaft richtig behandelt, wenn man nur durch Erfahrung genau darber unterrichtet ist, was sich in einem Einzelfalle begibt. So ist vielleicht mancher fr sich selbst ein sehr guter Arzt, der einem anderen durchaus nicht helfen kann. Nichtsdestoweniger mu wer ein Knstler werden und die Theorie einer Kunst sich aneignen will, auf das Allgemeine gehen und dasselbe nach Mglichkeit zu erkennen suchen. Denn dieses ist es wie gesagt, womit Kunst und Wissenschaft es zu tun hat. Und so mu wohl auch wer durch seine Frsorge die Menschen bessern will, gleichgltig ob viele oder wenige, nach der Befhigung trachten, Gesetze zu geben, falls wir durch Gesetze tugendhaft werden knnen. Denn jeden beliebigen und jeden, der uns unter die Hand kommt, in die richtige Verfassung zu bringen, das vermag nicht der nchste Beste, sondern, wenn irgendeiner, der Wissende, wie man an der Heilkunst und an allen anderen Dingen sieht, mit denen menschliche Sorge und Klugheit sich beschftigt.
Haben wir also nach diesem zu untersuchen, wie und woher man sich die Eigenschaften eines Gesetzgebers verschafft, oder lernt man dieselben etwa nach der Analogie auf anderen Gebieten von den Staatsmnnern? Die Kunst des Gesetzgebers ist ja, wie wir gesehen haben, ein Teil der Staatskunst. Oder sollte es sich mit der Staatskunst etwa doch nicht in gleicher Weise verhalten wie mit den anderen Wissenschaften und Knsten? Sonst sehen wir ja berall dieselben Mnner eine Kunst lehren und ausben, wie z. B. die rzte und Maler. Was dagegen die Staatskunst betrifft, so machen die Sophisten sich anheischig, sie zu lehren, (1181a) aber keiner von ihnen bt sie aus, sondern das tun die mit den Staatsgeschften Befaten, von denen man aber wieder sagen mchte, dass sie mehr gesttzt auf Erfahrung und eine gewisse Routine ihres Amtes walten als geleitet von wissenschaftlicher Einsicht. Denn man sieht weder, dass sie ber Politik schreiben, noch dass sie ber dieselbe Vortrge halten und doch wre das vielleicht mehr wert, als wenn sie vor Gericht und in Volksversammlungen sprechen , und ebensowenig sieht man, dass sie ihre Shne oder sonst einen, den sie lieb haben, zu Staatsmnnern ausgebildet htten. Und doch htten sie es gewi getan, wenn sie dazu im stande wren. Denn sie knnten ihrem Vaterlande kein besseres Geschenk hinterlassen, und wrden gewi auch sich selber und so denn auch ihren besten Freunden keine andere Kunst mehr als diese wnschen. Dabei mu freilich eingerumt werden, dass die Erfahrung auf dem Gebiete der Staatskunst von groer Wichtigkeit ist, sonst knnte die politische Praxis keine Staatsmnner bilden, und darum ist derjenige, der in der Staatskunst gut Bescheid wissen will, auch auf die Erfahrung angewiesen.
Was aber diejenigen Sophisten betrifft, die sich anheischig machen, die Staatskunst zu lehren, so sind sie offenbar weit davon entfernt, dies wirklich zu leisten. Sie wissen ja gar nicht einmal, was sie ist und womit sie es zu tun hat. Sonst sagten sie nicht, sie sei dasselbe wie die Rhetorik oder ihr untergeordnet, und meinten nicht, es sei leicht Gesetze zu geben, wenn man nur diejenigen Bestimmungen, die sich allgemeinen Beifalls erfreuen, zusammenstelle. Sie halten es nmlich fr eine leichte Sache, die besten auuwhlen, als ob nicht grade eine solche Auswahl Verstand erforderte, und das richtige Urteil die Hauptsache wre, wie bei einer musikalischen Komposition. Nur der mit den Einzelheiten durch Erfahrung Vertraute kann Kunstleistungen richtig beurteilen und wei, durch welche Mittel und auf welchem Wege sie zustande kommen, und was gegenseitig zusammenstimmt. Der Unerfahrene dagegen ist schon zufrieden, wenn ihm nur nicht entgeht, ob eine Leistung gut oder schlecht geraten ist, wie in der Malerei. Nun sind aber die Gesetze gleichsam die Leistungen der Staatskunst. (1181b) Wie soll man also durch bloe Kenntnisnahme von ihnen zur Gesetzgebung befhigt werden knnen, oder wie soll man die besten herausfinden? Man sieht doch auch nicht, dass man blo aus Bchern ein Arzt wird. Gleichwohl suchen die medizinischen Schriftsteller nicht blo die Heilmittel anzugeben, sondern auch das Heilverfahren, das man beobachten und die Behandlung, die man den einzelnen Patienten mit Rcksicht auf ihre besondere Konstitution angedeihen lassen mu. Eine solche Anleitung mag zwar fr die Erfahrenen ihren Nutzen haben, aber dem Laien kann sie nichts helfen. So werden wohl auch die Sammlungen der verschiedenen Gesetze und Verfassungen denjenigen gut zu statten kommen, die untersuchen und entscheiden knnen, was daran gut ist und was nicht, und was zusammenpat. Diejenigen aber, die ohne die erforderliche, nur durch Erfahrung mgliche Routine solche Sammlungen durchgehen, werden nicht richtig ber sie zu urteilen vermgen, auer etwa zufllig. Nur ein besseres Verstndnis auf diesem Gebiete lt sich vielleicht auf diese Weise gewinnen.
Da also unsere Vorgnger die Theorie der Gesetzgebung unerforscht gelassen haben, so empfiehlt es sich, dass wir selbst die Untersuchung ber sie und so denn ber die Staatslehre berhaupt weiter verfolgen und so die Philosophie der menschlichen Dinge nach dem Mae unserer Krfte zu Ende fhren.
Zuerst wollen wir versuchen, zu bestimmen, was die lteren hin und wieder Richtiges ber unseren Gegenstand gelehrt haben, und sodann, aus der Zusammenstellung der verschiedenen Verfassungen zu entnehmen, was die Staaten und was die einzelnen Staatsformen erhlt und was sie verdirbt, und aus welchen Ursachen einige Gemeinwesen sich in gutem, andere in schlechtem Zustande befinden. Denn haben wir diese Punkte untersucht, so knnen wir gewi leichter darber ins klare kommen, welches die beste Verfassung ist, und wie sie jedesmal geordnet sein und welche Gesetze und Bruche sie haben mte.
So wollen wir denn mit dieser weiteren Darlegung beginnen.