Wirklichkeit - Aristoteles, Kant, Hegel, Fichte

Von fundamentaler Bedeutung ist die Unterscheidung der Potentialitt (s. d.) und Aktualitt (s. Energie) bei ARISTOTELES. Mit der Krperlichkeit (s. d.) identifizieren die Wirklichkeit die Stoiker und Epikureer (Diog. L. X, 67). - Die Scholastiker sprechen von actualitas, actus im Aristotelischen Sinne (s. Realitt, Actus). Whrend der Realismus (s. d.) das Wirkliche als unabhngig vom Bewutsein bestimmt, setzt der Idealismus (s. d.) alle Wirklichkeit innerhalb des (endlichen und unendlichen, subjektiven und objektiven) Bewutseins (s. Objekt, Realitt). So BERKELEY (s. Objekt, Ding). HUME erklrt: Der Inhalt einer Erinnerung mu zweifellos, da er auf den Geist mit einer Lebhaftigkeit einwirkt, die der des unmittelbaren Eindrucks gleicht, in unseren geistigen Vorgngen jederzeit besonderes Gewicht haben und sich dadurch leicht von bloen Phantasiebildern unterscheiden. Die Eindrcke oder Vorstellungen der Erinnerungen nun vereinigen wir zu einer Art von System, das alles umfat, von dem unsere Erinnerung sagt, da es uns einmal, sei es als innere Perzeption, sei es als Sinneseindruck, gegenwrtig war. und alles, was diesem System angehrt, zusammen mit den jetzt in uns gegenwrtigen Eindrcken, belieben wir als Wirklichkeit zu bezeichnen. Dabei bleibt unser Geist indessen nicht stehen. Mit diesem System von Perzeptionen sind durch die Gewohnheit oder, was dasselbe sagt, durch die Beziehung von Ursache und Wirkung anderweitige Vorstellungen verknpft. Vermge dieser Verknpfung wendet der Geist dann auch diesen letzteren seine Ttigkeit zu, und da er dabei inne wird, da fr ihn eine Art Notwendigkeit besteht, gerade diesen Vorstellungen sich zuzuwenden, da die Gewohnheit oder die kausale Beziehung, die ihn dazu zwingt, jede Vernderung (in der Richtung, die sie dem Vorstellen aufntigt) ausschliet, so fat er diese Vorstellungen in ein neues System zusammen, das er gleichfalls mit dem Namen Wirklichkeit beehrt. Das erste dieser Systeme ist der Gegenstand der Erinnerung und der Sinne, das zweite ist der Gegenstand des Urteilsvermgens (Treat. III, sct. 9, S. 147 f.. vgl. damit KANTS Realittsbegriff, s. d. und unten).

Nach CHR. WOLF ist wirklich, was in dem Zusammenhang der Dinge, welcher die gegenwrtige Welt ausmachet, gegrndet ist (Vern. Ged. I, 572). Wirklichkeit ist Erfllung des Mglichen (l. c. 14). MENDELSSOHN erklrt: Das erste, von dessen Wirklichkeit ich berfhrt bin, sind meine Gedanken und Vorstellungen. Ich schreibe ihnen eine ideale Wirklichkeit zu, insoweit sie meinem Innern beiwohnen und als Abnderungen meines Denkvermgens von mir wahrgenommen werden. Jede Abnderung setzet etwas zum voraus, das abgendert wird. Ich selbst also, das Subjekt dieser Abnderung, habe eine Wirklichkeit, die nicht blo ideal, sondern real ist. Wir haben hier also die Quelle einer zwiefachen Wirklichkeit: die Wirklichkeit der Vorstellungen und die Wirklichkeit des vorstellenden Dinges (Morgenst. I, 1, S. 12 ff.). Fr die objektive Wirklichkeit einer Sache bietet Brgschaft das bereinstimmen der Sinne und der Mitmenschen (l. c. S. 15 f.). TETENS bestimmt: Das Wirkliche ist etwas Objektivisches, ein Gegenstand, etwas, das von der Empfindung und Vorstellung unterschieden ist (Philos. Vers. I, 395). Da Wirklichkeit (Existenz) undefinierbar sei, betont FEDER (Log. u. Met. S. 228).

KANT nennt wirklich alles, was mit den materialen Bedingungen der Erfahrung (der Empfindung) zusammenhngt (Krit. d. rein. Vern. S. 203), alles Erfahrbare oder mit Wahrnehmungen gesetzmig zu Verknpfende. Das Dasein der Dinge hngt mit unseren Wahrnehmungen in einer mglichen Erfahrung zusammen (l. c. S. 206 f.. s. Sein, Realitt). Alle uere Wahrnehmung also beweiset unmittelbar etwas Wirkliches im Raume, oder ist vielmehr das Wirkliche selbst (l. c. S. 316). Das Reale uerer Erscheinungen ist... wirklich nur in der Wahrnehmung und kann auf keine andere Weise wirklich sein (l. c. S. 318), wegen der Subjektivitt des Raumes (s. d.) und der Kategorien (s. d.). Das Postulat, die Wirklichkeit der Dinge zu erkennen, fordert Wahrnehmung, mithin Empfindung, deren man sich bewut ist, zwar nicht eben unmittelbar von dem Gegenstande selbst, dessen Dasein erkannt werden soll, aber doch Zusammenhang desselben mit irgend einer wirklichen Wahrnehmung, nach den Analogien der Erfahrung, welche alle reale Verknpfung in einer Erfahrung berhaupt darlegen (l. c. S. 206 f.). KRUG erklrt: Wirklichkeit kndigt sich nur durch Wirksamkeit an (Fundamentalphilos. S. 134) - Nach BOUTERWEK ist Wirklichkeit der Inbegriff alles dessen..., was zum Dasein gehrt oder eine Folge des Daseins ist (Lehrb. d. philos. Wissensch. I, 119). Es unterscheidet sich das Wirkliche vom blo Gedachten (ib.). Das Ideale ist das bersinnlich-wirkliche (l. c. S. 120). Das Absolute ist das Urwirkliche (ib.). ANCILLON bemerkt: Die Anschauungen -nmlich die uern - sind von inniger berzeugung der Wirklichkeit der sinnlichen Welt begleitet, von einem wahren Glauben... an die Existenx dieser Welt. ein Glaube, der uns angeboren ist (Glaub. u. Wiss. in d. Philos. S. 61).

Nach J. G. FICHTE ist Wirklichkeit Wahrnehmbarkeit, Empfindbarkeit (Syst. d. Sittenlehre S. 95. vgl. Gr. d. g. Wissensch. S. 414). SCHELLING erklrt: Nichts... ist fr uns wirklich, als was uns, ohne alle Vermittlung durch Begriffe, ohne alles Bewutsein unserer Freiheit, unmittelbar gegeben ist (Naturphilos. I, 303). Nur einer freien Ttigkeit in mir gegenber nimmt, was frei auf mich wirkt, die Eigenschaften der Wirklichkeit an (l. c. S. 305) Nach HEGEL ist die Wirklichkeit eine ontologische Kategorie. Sie ist die unmittelbar gewordene Einheit des Wesens und der Existenz, oder des Innern und uern (Encykl. 142. Log. II, 184). Wirklichkeit ist hher als Sein und Existenz (Log. II, 200). Die Wirklichkeit ist 1) das Absolute, 2) eigentliche Wirklichkeit, 3) Substanz (l. c. II, 185). Reale Wirklichkeit ist zunchst die existierende Welt (l. c. S. 208). Das Wirkliche ist das Sich-selbst-setzende und In-sich-lebende, des Dasein in seinem Begriffe (Phnomenol. S. 36). Das Geistige allein ist das Wirkliche (l. c. S. 19). Alles Wirkliche ist als solches vernnftig, alles Vernnftige wirklich (Rechtsphilos., Vorr. S. 17. s. Vernunft, Panlogismus, Idee). Nach K. ROSENKRANZ ist die Wirklichkeit die Einheit des Innern mit dem uern (Syst. d. Wissensch. S. 75). Die Wirklichkeit ist 1) unmittelbar die reale als die Einheit des Wesens und seiner Erscheinung. 2) die formale, als die Unterscheidung des Wesens von seiner Erscheinung mit der Beziehung von jenem zum bergang in diese. 3) die absolute als die sich selbst vermittelnde Einheit des Wesens mit seiner Erscheinung, welche die Mglichkeit des Unterschiedes von sich ausschliet (1. 0. S. 75 ff.). Nach HILLEBRAND ist Wirklichkeit das Sein, insofern es sich selbst als Einheit seines Unterschiedes setzt, die Positivitt der absolut gegenwrtigen Realitt, die Auflsung der Kraft in das Wirken (Philos. d. Geist. II, 58 f.). Nach CHR. KRAUSE ist das Wirkliche das, was in vollendeter Bestimmtheit in der Zeit gestaltet wird (Vorles. S. 127 f.), was in der Zeit erwirket und wirksam ist (Abr. d. Rechtsphilos. S. 2. vgl. AHRENS, Naturrecht I, 248). Nach C. H. WEISSE ist Wirklichkeit Ursachlichkeit. Nicht also in dem Setzen des Daseins durch sein Wesen oder seine substantielle Mglichkeit berhaupt, sondern in dem Setzen bestimmten Daseins durch anderes gleichfalls schon bestimmtes Dasein besteht, was wir die Wirklichkeit nennen (Grdz. d. Metaphys. S. 436). Die Wirklichkeit besteht im Prozesse der Kausalreihe (l. c. S. 441). Die wahre Wirklichkeit ist das Wirken der einen Substanz auf die andere. Wirklich ist nur, was wirkt. Die Wirklichkeit ist die Totalitt des Seienden (l. c. S. 448 f.). Was der Verstand fr Wirklichkeit nimmt, ist die gemeine Wirklichkeit. die wahre Wirklichkeit ist die vernnftige, d.h. die kategorial richtig bestimmte (l. c. S. 449). Auch SCHOPENHAUER bestimmt Wirklichkeit als Inbegriff alles Wirksamen (W. a. W. u. V. I. Bd., 4). ULRICI erklrt: Wirklich ist alles, was mit dem Eintreten der Bedingungen, durch das bergehen der Vermgen in Wirksamkeit und die damit erfolgende Aufhebung der realen Mglichkeit als Wirkung jener Wirksamkeit entsteht (Log. S. 393).


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