Wahrnehmungsurteile sind Urteile, welche Aussagen ber Wahrnehmungen (s. d.) enthalten, sich auf das persnliche Erlebnis von Vorgngen der Auenoder Innenwelt beziehen, im Unterschiede von eigentlichen Erfahrungs- und Begriffsurteilen, die sich auf verstandesmig-wissenschaftlich festgestellte, objektiv-allgemeingltige Verhltnisse beziehen. ber KANT, der diese Unterscheidung im kritizistischen Sinne begrndet, s. Erfahrungsurteil. - Nach H. CORNELIUS ist das Wahrnehmungsurteil als Assoziation eines Wortes an das Wiedererkennen eines Inhaltes zu definieren (Einl in d. Philos. S. 236). Nach W. JERUSALEM sind Wahrnehmungsurteile Urteile, deren Vorstellungsinhalt durch sinnliche Wahrnehmung gegeben ist (Urteilsfunct. S. 107). Durch sie wird der sinnlich gegebene Stoff geformt und gegliedert (l. c. S. 130). Vgl. SIGWART, Log. I2, 396 ff., II2, 328 ff.