Prdikat

Prdikat (katgorma. ARISTOTELES. praedicatum: BOTHIUS, Introd. ad categ. Opp., 1546, p. 562) ist das Wort im Satze, welches die Aussage (praedicatio) darstellt. Prdikatsbegriff ist der im Urteil mit dem Subjekte, als Bestimmung desselben, verknpfte Begriff. er sagt eine Ttigkeit, ein Leiden, einen Zustand oder eine Eigenschaft des Subjekts (bezw. den Mangel dieser) aus. - Die Stoiker definieren: esti de katgorma to kata tinos agoreuomenon pragma syntakton orth ptsei pros aximatos genesin (Diog. L. VII 1, 64). - A. MARTY erklrt: Man unterscheidet am besten drei KLASSEN von Prdikaten: reale, nichtreale und solche, die in dieser Hinsicht unbestimmt (aorista) sind. Ein reales Prdikat kann nur Realem zukommen. so: zwei Fu gro, viereckig, rot, hart, liebend, hassend, urteilend. Ein Nichtreales kann nur Nichtrealem zukommen, und wird der betreffende Name zum Namen eines Realen hinzugefgt, so modifiziert er ihn zum Namen eines Nichtrealen. so die Termini: nichtexistierend (fehlend), gewesen... Ein aoriston dagegen kann sowohl Realem als Nichtrealem zukommen. nur bereichert es das Reale, zu dem es hinzukommt, eben nicht um eine reale Bestimmung. so: nichtrot, nichteckig, Nicht-Mensch. Aber auch: beurteilt, geliebt, geboten, verboten, Tatsache, glaublich, gut... gleich, hnlich... existierend (Vierteljahrsschr. f. wissensch. Philos. 19. Bd., S. 33 f.). Vgl. SIGWART, Log. I2, 25 ff., 62. Vgl. Kopula, Negation, Satz, Urteil, Quantifikation.


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