Modalitt

Modalitt (von modus): Art und Weise des Seins und Gedachtwerdens; Art und Weise des Urteils (modale Urteile, Modalittsurteil), Art der Gewiheit desselben, wonach es assertorisch, problematisch oder apodiktisch (s. d.) (KANT) ist. - HELMHOLTZ unterscheidet von der Qualitt (s. d.) die Modalitt der Empfindungen (s. d.) (Vortr. u. Red. II4, 219, 299). Die Modalitt des Urteils bercksichtigt schon ARISTOTELES: pasa protasis estin tou hyparchein tou ex ananks hyparchein tou endechesthai hyparchein (Anal. pr. I 2, 24b 31; De interpret. 12 squ.). - Die lteren Logiker unterscheiden von den absoluten Stzen die propositiones modales (W. HAMILTON, Lect. on Met. and Log. III, XIV, p. 256 ff.). KANT sieht in den Modalittsbegriffen (Mglichkeit, Wirklichkeit, Notwendigkeit, s. d.) apriorische Kategorien (s. d.). Sie haben das Besondere an sich: das sie den Begriff, dem sie als Prdikate beigefgt werden, als Bestimmung des Objekts nicht im mindesten vermehren, sondern nur das Verhltnis zum Erkenntnisvermgen ausdrcken (Krit. d. r. Vern. S. 202). Daher sind die Grundstze der Modalitt nichts weiter als Erklrungen der Begriffe der Mglichkeit, Wirklichkeit und Notwendigkeit in ihrem empirischen Gebrauche und hiermit zugleich Restrictionen aller Kategorien auf den blo empirischen Gebrauch, ohne den transzendentalen zuzulassen und zu erlauben (l.c. S. 203). Durch die Modalitt wird das Verhltnis des ganzen Urteils zum Erkenntnisvermgen bestimmt, sie zeigt nur die Art und Weise an, wie im. Urteile etwas behauptet oder verneinet wird (Log. S. 169). Die Modalitt der Urteile ist eine ganz besondere Funktion derselben, die das Unterscheidende an sich hat, da sie nichts zum Inhalte des Urteils beitrgt..., sondern nur den Wert der Copula in Beziehung auf das Denken berhaupt angeht. Problematische Urteile sind solche, wo man das Bejahen oder Verneinen als blo mglich (beliebig) annimmt; assertorische da es als wirklich (wahr) betrachtet wird; apodiktische, in denen man es als notwendig ansieht (Krit. d. r. Vern. S. 92). FRIES erklrt: Die Modalitt der Urteile besteht in ihrem Verhltnis zur erkennenden Ttigkeit des Gemtes (Syst. d. Log. S. 155). KRUG bestimmt: In Ansehung der Modalitt als eines subjektiven Verhltnisses der Begriffe lassen sich dieselben teils als blo mgliche, teils als wirkliche schlechtweg, teils als in ihrer Wirklichkeit notwendige Denkarte betrachten (Handb. d. Philos. I, 148). Die Modalitt des Urteils (modus cogitandi indicii) ist ein durchaus subiectives Verhltnis, in welchem das ganze Urteil zum Denkvermgen selber steht (l.c. S. 160). Nach ESCHENMAYER ist die Kategorie der Modalitt nicht eigentliche Kategorie. Die Glieder derselben bringen keine formale Bestimmung in die innere Natur des Denkens, sondern sind lediglich subjektive Beziehungen der Erkenntnis zum Erkannten (Psychol. S. 305). Sie hat ihren Ursprung aus dem Grundgesetz des Selbstbewutseins. Was zum reinen Wissen, zum Noumenon gehrt, liegt im Gebiet des Notwendigen. Was zum materiellen Sein, zum Phnomen gehrt, liegt im Gebiet des Wirklichen. In der Mitte zwischen beiden liegt da Reich der Mglichkeiten - da, wo das Selbst als eine unbestimmbar vernderliche Gre = x sich darstellt (l.c. S. 307). Gegen die Annahme einer Modalitt der Begriffe erklrt sich u. a. BACHMANN: Was gar nicht gedacht wird, ist auch kein Begriff. Nun soll ein Begriff A mglich sein, wenn er gedacht werden kann, d. i. seine Merkmale keinen Widerspruch enthalten. Da aber die Merkmale desselben keinen Widerspruch enthalten, kann man nur dadurch wissen, da man eben den Begriff denkt; denkt man aber dies, da die Merkmale in A sich nicht widersprechen, so denkt man eben A, mithin it er dann auch ein wirklicher Denkart (Syst. d. Log. S. 115). CHALYBAEUS bestimmt die Modalkategorien als formale Begriffe des Verhltnisses der logischen zur ontologischen Sphre (Wissenschaftslehre S. 224 f.). - Nach WUNDT ist es unzulssig, die drei Modalittsformen als Grade einer aufsteigenden Gewiheit anzusehen. Apodiktisches und assertorisches Urteil stehen sich in dieser Beziehung vollstndig gleich: beide unterscheiden sich als Ausdrucksformen der Gewiheit von dem problematischen Urteil. Hinwiederum steht das assertorische Urteil als der einzig mgliche Ausdruck tatschlicher Gewiheit dem problematischen und apodiktischen gegenber, in welche im allgemeinen nur die Resultate von Schlufolgerungen gekleidet werden knnen (Log. I, 199). Nach B. ERDMANN sind die Geltungsurteile der Modalitt durch Urteile ber Urteile oder Beurteilungen gegeben (Log. I, 370 f.). Nach HEYMANS ist die Modalitt von der Quantitt und Qualitt der Urteile nur sprachlich unterschieden (Ges. u. Elem. d. wiss. Denk. S. 52 f.). SCHUPPE bemerkt: Die Urteile der Relation... und die der Modalitt... unterscheiden sich eigentlich gar nicht. Die apodiktischen und problematischen Urteile knnen nicht auf die (psychologisch zu erklrende) subjektive Gewiheit oder Ungewiheit des Urteilenden gedeutet werden. In der Sache aber ist immer, auch wenn nur Mglichkeit ausgesagt wird, eine Notwendigkeit vorhanden, ohne welche berhaupt der Sinn der Urteilseinheit fehlen wrde. Diese Urteile unterscheiden sich nicht als Urteile, sondern nur inhaltlich (Log. S. 95). Vgl. SIGWART, Log. I2, 44, 125, 129 ff., 282, 439.


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