Erfahrungsstze sind Stze, die auf Erfahrung (s. d.) sich sttzen, nicht begrifflich abgeleitet sind. Nach G. E. SCHULZE sind es Stze, deren Wahrheit nicht auf Beweisen aus Urteilen, sondern auf angefhrten Tatsachen der Erfahrung beruht (Gr. d. allg. Log.3, S. 210). Nach FRIES sind es Stze, welche durch Tatsachen belegt werden (Syst. d. Log. S. 294).