In das Bewutsein objektiver Gltigkeit des Vorgestellten wird das Wesen des Urteils mehrfach gesetzt. CZOLBE erklrt: Whrend das Bewutwerden des Gleichen im hnlichen den Begriff bildete, ist das Urteil... ein Bewutwerden jenes in ein Subjekt und Prdikat trennbaren Zusammenhanges und nach Trennung des subjektiven vom Objektiven die berzeugung des objektiven Stattfindens oder Nichtstattfindens jener Relation (Gr. u. Urspr. d. menschl. Erk. S. 232. vgl. S. 221). Nach BERWEG ist das Urteil das Bewutsein ber die objektive Gltigkeit einer subjektiven Verbindung von Vorstellungen, welche verschiedene, aber zueinander gehrige Formen hat, d.h. das Bewutsein, ob zwischen den entsprechenden objektiven Elementen die analoge Verbindung bestehe (Log.4, 67). - Nach J. BERGMANN ist das Urteil die Entscheidung ber die Geltung einer Vorstellung (Sein u. Erk. S. 3). Es ist ein interessiertes Verhalten, ein Billigen und Mibilligen der Vorstellung (l. c. S. 4). Urteilen ist ein Vorstellen, welches Beziehung zu Gegenstnden hat und auf dieselben die Eigenschaft der Gltigkeit oder der Ungltigkeit bezieht (l. c. S. 18). Das ist der Sinn des Wortes Urteil, da es ein bejahender oder verneinender Gedanken ist (Vorles. b. Met. S. 115). Das Verneinen ist ein Verwerfen, Zurcknehmen der Setzung (l. c. S. 116). Das Bejahen ist ein kritisches Verhalten gegen eine Setzung, ein Entscheiden ber die Geltung eines solchen (l. c. S. 117 ff.). Nach G. HEYMANS ist das Urteil eine Denkerscheinung, in welcher irgend eine Vorstellung oder Vorstellungsverbindung als wahr gesetzt wird (Ges. u. Elem. d. wissensch. Denk. S. 37 f.). Die Behauptung der Wahrheit ist die Urteilsfunktion (l. c. S. 45). Subjekt des Urteils ist ein Stck der Wirklichkeit (l. c. S. 47). - Nach WINDELBAND wird im Urteil die Zusammengehrigkeit zweier Vorstellungsinhalte, in der Beurteilung (s. d.) ein Verhltnis des beurteilenden Bewutseins zu dein vorgestellten Gegenstande ausgesprochen und zugleich ein Gefhl der Billigung oder Mibilligung ausgedrckt (Prlud. S. 29). Alle Urteile unterliegen sofort einer Beurteilung betreffs der Gltigkeit oder Ungltigkeit der Vorstellungsverbindung. nur das problematische Urteil ist rein theoretisch (l. c. S. 31). Jede sog. affirmative Behauptung A ist B involviert also die Meinung: das Urteil, welches die Vorstellungen A und B in der ausgesprochenen Weise verbindet, soll als wahr gelten (ib.). Jede Beurteilung ist die Reaktion eines wollenden und fhlenden Individuums gegen einen bestimmten Vorstellungsinhalt (l. c. S. 34). Das Urteil bildet aber keine eigene Klasse von psychischen Phnomenen, sondern sie gehren mit dem Begehren und Wollen zur praktischen Seite des Seelenlebens (gegen die idiogenetische Theorie [s. unten]. Beitrge zur Lehre vom negat. Urteil, Straburg. Abhandl. zur Philos. S. 169 ff.). hnlich lehrt H. RICKERT (Gegenst. d. Erk. S. 53). Erkennen ist Bejahen oder Verneinen (l. c. S. 56). Fs steckt auch im Urteile, und zwar als das Wesentliche, ein praktisches Verhalten, das in der Bejahung etwas billigt oder anerkennt (l. c. S. 57). -