Nach SIGWART werden durch das Urteil zwei Vorstellungen in eins gesetzt (Log. I2, 63 ff.). In jedem vollendeten Urteil liegt das Bewutsein der objektiven Gltigkeit dieser Ineinssetzung, beruhend auf der Notwendigkeit dieser (l. c. S. 98). Die einfachen Urteile zerfallen in 1) erzhlende (Benennungs-, Eigenschaftsurteile, Impersonalien, Relationen und Gleichungen, Existentialstze), 2) erklrende Urteile (1, c. S. 63 ff.). B. ERDMANN vertritt die Inhaltstheorie, und zwar als Einordnungstheorie, wonach das Urteil eine Gleichheitsbeziehung der Einordnung ist (Log. I, 261) und gltig ist, wenn das Prdikat als Inhaltsbestandteil des Subjekts vorgestellt werden kann (ib.). Es besteht eine logische Immanenz des Prdikats. Das Urteil ist die durch den Satz sich vollziehende, durch die Inhaltsgleichheit der materialen Bestandteile bedingte, in logischer Immanenz vorgestellte Ordnung eines Gegenstandes in den Inhalt eines andern (l. c. S. 262). berall im Urteil entspricht... der sprachlichen Trennung des Subjekts und Prdikats im Urteil keine gedankliche Trennung der Bedeutungen, sondern logische Immanenz des Prdizierten am Subjekt. Das Vorgestellte wird im Urteil nicht gedanklich zerlegt, sondern bleibt erhalten (l. c. S. 221 f.). Das Urteil geht nicht auf die Vorstellungen als solche, sondern auf die in ihnen bewut werdenden Gegenstnde selbst (l. c. S. 244). Psychologisch gliedern sich die Urteile in 1) ursprngliche Urteile: a. Wahrnehmungsurteile, Aussagen, deren Subjekt und Prdikat unmittelbar gegebene Gegenstnde der Wahrnehmung fr den Urteilenden sind, deren materiale Bestandteile also lediglich Wahrgenommenes enthalten. b. direkte Erfahrungsurteile, d.h. Urteile, deren Gegenstand ber das gegenwrtig Wahrgenommene hinaus auf Grund frherer Wahrnehmungen, die mittelbar reproduziert werden, erweitert ist. c. symbolische Erfahrungsurteile, d.h. Urteile, in denen nicht der Gegenstand der Aussage selbst, sondern ein Abbild desselben im weitesten Sinne des Wortes dem Bewutsein des Urteilenden zugefhrt wird. 2) Abgeleitete Urteile (l. c. S. 192 ff.). Logisch zerfallen die Urteile in I. Realurteile: 1) formale, 2) attributre, 3) kausale. II. Idealurteile: 1) grammatische, 2) normative, 3) hnlichkeitsurteile (l. c. S. 301 ff., 314 ff.). Urteile ber Urteile sind Beurteilungen (l. c. 56). -