Absicht

Absicht (Intention) ist die bewute Anstrebung eines Zieles und auch das, worauf es bei einer Willenshandlung abgesehen ist, das bewut Bestimmende derselben, das eigentliche, direkte Motiv. Nach den Scholastikern ist Absicht (intentio) ein virtutis appetitivae actus, actus voluntatis (THOMAS, Verriet. 22, 13c). Es gibt intentio absoluta, actualis, habitualis, animalis, bona, mentalis, ferner intentio prima und secunda naturae (4 sent. 36, 1, 1 ad 2; Verit. 23, 2c). Nach CHR. WOLF ist Absicht dasjenige, was wir durch unser Wollen zu erhalten gedenken (Vern. Ged. I, 910). MEINONG teilt die Absichten oder Willens-Objekte in egoistische, altruistische und neutrale ein (Wertth. S. 95 f.). SIGWART erklrt: Wo die Mglichkeit der Ausfhrung als vorhanden angenommen, aber der bestimmte Weg zum Ziel noch nicht gefunden ist oder nicht sofort betreten oder wenigstens nicht mit einem Schritt zurckgelegt werden kann, existiert der bejahte Zweck als Absicht (Kl. Schr. II2, 150).

 

 


Vergleiche ferner:

- Absicht (Kirchner, Wrterb. d. phil. Grundbegr.)


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Seite zuletzt aktualisiert: 18.03.2005 
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