Apprehension (apprehensio): Erfassung, Auffassung eines Vorstellungsinhalts, Erhebung desselben ins erkennende Bewutsein, Begreifen. Die Scholastiker sprechen von einem actus apprehensivus (PRANTL, Gesch. d. Log. III, 333). Die simplex apprehensio ist stets wahr, weil sie noch kein Urteil enthlt (l.c. IV, 15). Apprehensio absoluta (= simplex) und apprehensio inquisitiva unterscheidet THOMAS (Sum. th. I, II, 30, 3 ad 2). SUAREZ unterscheidet eine sinnliche und intellectuelle simplex apprehensio (De an. III, 6). Die Logik von PORT-ROYAL erklrt: apprehensionem dicimus simplicem rerum, quae menti sistuntur, contemplationem (Einl.). CHR. WOLF bestimmt die apprehensio simplex als attentio ad rem sensui vel imaginationi praesentem seu rnenti quomodocunque repraesentatam (Log. 33).
KANT nennt Apprehension die unmittelbar an den Wahrnehmungen ausgebte Handlung der produktiven Einbildungskraft (Kr. d. r. V. S. 130), die a priori ausgebt wird, indem sie die Raum- und Zeitvorstellung erst erzeugt (l.c. S. 116). Sie ist also eine Bedingung aller Erfahrung (l.c. S. 133). Jede Anschauung enthlt ein Mannigfaltiges in sich, welches doch nicht als ein solches vorgestellt werden wrde, wenn das Gemt nicht die Zeit in der Folge der Eindrcke aufeinander unterschiede: denn als in einem Augenblick enthalten kann jede Vorstellung niemals etwas anderes als absolute Einheit sein. Damit nun aus diesem Mannigfaltigen Einheit der Anschauung werde (wie etwa in der Vorstellung des Raumes), so ist erstens das Durchlaufen der Mannigfaltigkeit und dann die Zusammennehmung derselben notwendig, welche Handlung ich die Synthesis der Apprehension nenne, weil sie geradezu auf die Anschauung gerichtet ist, die zwar ein Mannigfaltiges darbietet, dieses aber als ein solches, und zwar in einer Vorstellung enthalten, niemals ohne eine dabei vorkommende Synthesis bewirken kann (l.c. S. 115).