Tugendlehre ist ein Teil der Ethik, bei KANT die Ethik selbst (als zweiter Teil der ŧMetaphysik der SittenŦ). Das ŧSystem der allgemeinen PflichtenlehreŦ gliedert sich in das der Rechtslehre und der Tugendlehre, als der ŧLehre von den Pflichten, die nicht unter äußeren Gesetzen stehenŦ (Met. Anf. d. Tugendlehre S. 1, 4). Sie zerfällt in ethische Elementar- und Methodenlehre (l. c. S. 63 ff.). - Nach PAULSEN hat die Tugendlehre zu zeigen, welche Charaktereigenschaften oder Willensbestimmtheiten man erwarten muß, um seinen Pflichten zu genügen (Syst. d. Eth. I5, 5). Vgl. Tugend, Pflichtenlehre.