Totalität: Gesamtheit, Allheit. Nach CHR. KRAUSE ist Totalität ŧVereinganzheit aller Teile, Befassung aller Teile in einem GesamtganzenŦ (Vorles. S. 53). - Das ŧGesetz der TotalitätŦ wird seit CHR. WOLF der Assoziation (s. d.) zugrunde gelegt. ŧAlle Vorstellungen, die zugleich entstanden sind, vergesellschaften sich miteinanderŦ (J. L. GOSCH, bei Maaß, Vers. üb. d. Einbild. S. 446). Ein logisches Gesetz der Totalität steht WIRTH auf: ŧDenke alle als seiend gesetzte, voneinander unterschiedene Gedanken doch bei allem Unterschied als ein GanzesŦ (Zeitschr. f. Philos. Bd. 25. S. 306. Bd. 41, S. 195. vgl. dagegen STEUDEL, Philos. I 1, 206). Vgl. Totalvorstellung, Assoziation.