Tat

Tat s. Handlung, Tätigkeit. Tat ist sowohl das Tun als das Produkt desselben, das Getane. Die Tat ist die Wirkung eines aktiv handelnden, Zwecke setzenden, wollenden Subjekts, Produkt von Willensenergie. Nach KANT ist Tat ŧeine Handlung, sofern sie unter Gesetzen der Verbindlichkeit steht, folglich auch sofern das Subjekt in derselben nach der Freiheit seiner Willkür betrachtet wirdŦ (WW. VII, 20). Nach HILLEBRAND ist sie ŧdie realobjektive Affirmation der subjektiven WillensbestimmtheitŦ (Philos. d. Geist. I, 320). Nach W. ROSENKRANTZ ist die Tat ŧdie der Absicht entsprechende Tätigkeit zur Verwirklichung der ZweckvorstellungŦ (Wissensch. d. Wiss. II, 239). J. REINKE versteht unter Tat die geistige Lenkung der Energien (Die Welt als Tat).


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