Reich ist, nach KANT, die systematische Verbindung verschiedener (vernünftiger) Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze. Ein Ganzes aller Zwecke in systematischer Verknüpfung ist ein Reich der Zwecke, dessen Gesetze die Beziehung der Wesen als Zweck und Mittel zur Absicht haben (Grundleg. zur Met. d. Sitt., 2. Abschn.). Reich der Natur (regnum naturae), Reich der Gnade (regnum gratiae), Reich Gottes s. Gottesstaat. Es ist nach EUCKEN das ŧin Gott gegründete Reich weltüberlegener InnerlichkeitŦ (Wahrheitsgeh. der Relig. S. 332). Vgl. DORNER, Gr. d. Religionsphilos. S. 112 ff., 117, 136.