Nutzen (utilitas) ist die Beziehung einer Sache auf (praktische) Zwecke eines Wollenden, die Förderung dieser Zwecke. Nützlichkeit ist Tauglichkeit zur Realisierung eines Zweckes, zur Förderung des Ich, zur Vermehrung seiner ŧVermögenŦ (im psychischen und realen Sinne). Zu unterscheiden sind: wahrer, scheinbarer, objektiver, Subjektiver, idealer, materialer, biologischer, wirtschaftlicher Nutzen. Über Grenznutzen s. Wert.
Nach ALBERTUS MAGNUS ist nützlich (utile), ŧquod expediens est ad consequendum id quod intenditurŦ (Sum. th. I, 8, 3). GEULINCX bestimmt: ŧUtile est medium boniŦ (Eth. III, § 6, p. 100). SPINOZA versteht unter Nutzen Förderung der Macht des Ich (s. Utilitarismus). CHR. WOLF definiert den Nutzen eines Dinges als ŧFolgerung aus seinem Wesen, die wir vorher nicht bedacht haben, da wir es hervorzubringen getrachtetŦ (Vern. Ged. § 1029). Eine Erkenntnis ist nützlich, ŧwenn sie die Bequemlichkeit des menschlichen Lebens befördertŦ (Vern. Ged. von d. Kräft. d. menschl. Verst.9, S. 175). BAUMGARTEN erklärt: ŧUtilitas est bonitas respectiva, quae si tribuitur rei, cui alterum prodest, passiva, si illi, quod prodest, activa dici potestŦ (Met. § 336). Nach J. BENTHAM ist ŧutilityŦ ŧthat property in any objekt, whereby it tends to produce benefit, advantage, pleasure, good, or happinessŦ (Introd. I, ch. 1, p. 3). HERING erklärt: ŧNutzen ist bewirkte Annäherung an das gesteckte ZielŦ (Zweck im Recht II, 209). Nach A. MEINONG heißt Nützen ŧeine Werttatsache verursachenŦ (Werttheor. S. 13). Vgl. Utilitarismus, Selektion.