Leerer Raum s. Raum. Legalität (Gesetzlichkeit) der Handlungen unterscheidet KANT von der Moralität (s. d.). Erstere ist ŧdie bloße Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung einer Handlung mit dem Gesetze ohne Rücksicht auf die Triebfeder derselbenŦ (WW. VII, 16; vgl. Krit. d. prakt. Vern. I. T., 1. B., 3. Hptst.). - Schon die Stoiker machen einen solchen Unterschied, nämlich zwischen dem kathękon und dem katorthôma (Diog. L. VII, 107 f.; Stob. Ecl. II, 158). Vgl. Moralität.