Tatsache
Tatsache (res facti) heiÃt alles Vorhandene oder Geschehende, das durch ÃĪuÃere oder innere Wahrnehmungen erfaÃt wird. Tatsachen kÃķnnen nur anerkannt oder verworfen werden; dem Streit unterliegen sie selbst nicht; nur darÞber kann Zweifel entstehen, ob sie geschehen seien oder nicht. Daher der Satz: Tatsachen beweisen (facta loquuntur). BewuÃte Auffassung von Tatsachen heiÃt Empirie (Erfahrung) Der Empirismus erkennt nichts an, was sich nicht mit Tatsachen belegen lÃĪÃt. Die Erfahrung ist entweder eigene (Autopsie) oder fremde (Zeugnis). Auf fremder Erfahrung beruht der sogen. Zeugenbeweis, auf welchen sich alles historische Wissen zu stÞtzen hat. Vgl. Kritik, Prinzip, Empirie.

























