Nichtzuunterscheidendes
Nichtzuunterscheidendes (lat. indiscernibile) nannte Leibniz (1646-1716) das absolut Gleiche und stellte das Prinzip (principium identitatis indiscernibilium)auf, daà es in der Natur niemals zwei Dinge gebe, von denen das eine dem anderen vÃķllig gleich und bei denen nicht ein Unterschied vorhanden sei (Leibniz Monadol. 9). Leibniz berief sich zum Beweise dafÞr auf die Tatsache, daà niemand zwei ganz gleiche BaumblÃĪtter finden werde. Diese Behauptung ist an sich richtig, da jedes einzelne Ding von besonderen Ursachen herrÞhrt. Aber es wurde mit Recht von Kant (Kr. d. r. V. S. 281, Amphibolie d. Reflexionsbegriffe) gerade im Anschluà an diese Behauptung nicht nur mit Leibniz der Satz des Nichtzuunterscheidenden, sondern gegen Leibniz das Intellektualsystem bekÃĪmpft, indem er nachwies, es grÞnde sich der Satz des Nichtzuunterscheidenden auf die Voraussetzung, daÃ, wenn in dem Begriffe von einem Dinge Þberhaupt eine gewisse Unterscheidung nicht angetroffen werde, sie auch nicht in den Dingen selbst anzutreffen sei, daà folglich begriffliche Einheit (der QualitÃĪt und QuantitÃĪt nach) auch Einerleiheit der Dinge (numero eadem) zur Folge habe. Bei dieser metaphysischen Behauptung habe Leibniz Noumena und Phaenomena miteinander verwechselt und was von bloÃen Begriffen gelte, bei denen von manchen notwendigen Bedingungen einer Anschauung abstrahiert werde, auf die GegenstÃĪnde der Anschauung fÃĪlschlich Þbertragen. Vgl. Individuum.

























