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Naturzustand

Naturzustand heißt in der Ethnologie der Zustand, in welchem sich die Menschen ursprÞnglich und vor der Zivilisation und Kultur befunden haben und noch manche Individuen und VÃķlker sich gegenwÃĪrtig befinden, in der Jurisprudenz das noch durch kein bÞrgerliches Gesetz beschrÃĪnkte Leben des Menschen. Daß der Übergang vom Naturzustande zu dem des Gesetzes durch einen ausdrÞcklichen Gesellschaftsvertrag (contrat social) veranlaßt sei, durch welchen die Menschen sich zu Staaten konstituiert haben, ist nur eine Fiktion. Vgl. Staat. In der Dogmatik heißt Naturzustand der Zustand des Menschen vor Einwirkung der gÃķttlichen Gnade.